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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ankauf (Einkauf)
der ES Metall Trading & Recycling
(nachfolgend „ES Metall Trading“)

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Einkauf) – Verbindlichkeit

Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Anlieferungen von Metallen, Schrott, Recyclingmaterialien, Altstoffen, Sondermetallen, NE-Metallen, Edelmetallträgern sowie sonstigen verwertbaren Materialien an ES Metall Trading gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur dann, wenn sie von ES Metall Trading ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Die vorbehaltlose Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Zahlungen stellt kein Anerkenntnis fremder Bedingungen dar, auch dann nicht, wenn diese in Lieferscheinen, Begleitpapieren, Rechnungen oder sonstigen Unterlagen aufgeführt sind.
Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ES Metall Trading in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder verarbeitet.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Sämtliche Angebote von ES Metall Trading sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
• schriftliche Auftrags- oder Einkaufsbestätigung oder
• tatsächliche Annahme, Verarbeitung, Sortierung oder Abrechnung der gelieferten Ware.

Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten nach Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 3 Untersuchungs- und Rügepflichten, Mängelansprüche

Die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB beträgt:
• bei offenen Mängeln mindestens eine Woche ab Zugang der Ware,
• bei verdeckten Mängeln mindestens eine Woche ab Entdeckung.

ES Metall Trading stehen die gesetzlichen Mängelansprüche ungekürzt zu. ES Metall Trading ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist ist ES Metall Trading berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen.

Bei Lieferung von Altmaterial (Recyclingschrott, NE-Metalle, Sondermetalle usw.) ist Voraussetzung, dass die Ware frei von Explosivstoffen, explosionsverdächtigen Hohlkörpern oder sonstigen gefährlichen Bestandteilen ist.
Für Schäden, die durch Mitlieferung derartiger Stoffe entstehen, haftet der Lieferant in vollem Umfang.

Jeglicher Schrott muss frei von allen Bestandteilen sein, die für die Verhüttung, Aufarbeitung oder Weiterverarbeitung schädlich sind. Alle Sorten müssen frei von unzulässigen Verschmutzungen oder Fremdkörpern sein; eine Vermischung mehrerer Sorten ist unzulässig.
Der Lieferant ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Lieferung radioaktiv oder anderweitig kontaminierter Ware zu verhindern.

Bei unzulässiger Kontamination ist der Lieferant zur Rücknahme der Ware und/oder zur Übernahme sämtlicher Entsorgungs-, Sicherungs- und Folgekosten verpflichtet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Lieferant stellt ES Metall Trading von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen diese Verpflichtungen entstehen.

§ 4 Versand

Transportmittel und Art der Versendung werden – sofern nicht anders vereinbart – von ES Metall Trading vorgegeben.
In allen Versand- und Begleitpapieren (z. B. Frachtbrief, Warenbegleitschein, Lieferschein) sind vollständig und korrekt anzugeben:
• genaue Sortenbezeichnung
• Anschrift des Hauptlieferanten und ggf. Unterlieferanten
• Vertrags- oder Referenznummer
• Liefergewicht
• genaue Empfangsstelle

Fehlen Angaben zur Schrottsorte oder sind diese unzutreffend, ist die Einstufung durch ES Metall Trading verbindlich.
Lieferungen erfolgen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – CIP (frei Haus, versichert) und umfassen sämtliche Kosten, Gebühren, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie etwaige Abgaben.

§ 5 Gewichts- und Mengenermittlung

Für die Abrechnung sind ausschließlich das Empfangsgewicht und der Befund bei ES Metall Trading maßgebend.
Eigene Wiege-, Schätz- oder Analysewerte des Lieferanten haben keine Verbindlichkeit.

§ 6 Abtretungsausschluss

Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ES Metall Trading dürfen Rechte und Pflichten aus dem Lieferverhältnis – insbesondere Zahlungsansprüche – weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden.

§ 7 Liefertermin und Rücktritt

Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgeblich ist der Eingang der Ware bei der benannten Empfangsstelle.
Erkennt der Lieferant, dass ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, hat er ES Metall Trading unverzüglich schriftlich zu informieren.
Bei Lieferverzug ist ES Metall Trading nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige nicht zu vertretende Ereignisse befreien den Lieferanten nur für deren Dauer und Umfang von der Leistungspflicht.
Bei vorzeitiger Lieferung ist ES Metall Trading zur Rücksendung auf Kosten des Lieferanten oder zur Lagerung auf dessen Gefahr berechtigt.

§ 8 Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten.
Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an ES Metall Trading über.

§ 9 Erfüllung, Abrechnung und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt nach endgültiger Sortierung, Analyse und Bewertung.
Zahlungen erfolgen – sofern nichts anderes vereinbart – unbar per Überweisung.
Die Fälligkeit setzt eine prüfungsfähige Abrechnung sowie die vollständige und mangelfreie Lieferung voraus.

Umsatzsteuer / Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)
Bei Lieferungen von Schrott- und Altmetallen sowie sonstigen in § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG genannten Gegenständen findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.
Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen nicht vom Lieferanten geschuldet, sondern ist vom Leistungsempfänger (ES Metall Trading & Recycling) gemäß § 13b UStG anzumelden und abzuführen.
Rechnungen des Lieferanten dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) enthalten.
Sollte dennoch Umsatzsteuer ausgewiesen werden, ist ES Metall Trading berechtigt, den Rechnungsbetrag bis zur ordnungsgemäßen Korrektur zurückzuhalten.

§ 10 Rückforderung der Ware / Aufwandsersatz

Verlangt der Lieferant nach Anlieferung die Rückgabe der Ware oder weicht die Ware wesentlich von seinen Angaben ab, ist ES Metall Trading berechtigt, angemessenen Aufwandsersatz zu verlangen.
Der Aufwandsersatz umfasst insbesondere:
• Annahme, Verwiegung, Lagerung
• Sortierung, Handling, Aufarbeitung
• Probenahme und Analytik
• Dokumentation, Sicherheits- und Entsorgungsmaßnahmen
Die Rückgabe erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich des Aufwandsersatzes. Transport- und Verpackungskosten trägt der Lieferant.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Lieferanten nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zu.

§ 12 Eigentumsübergang

Die gelieferte Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung in das uneingeschränkte Eigentum von ES Metall Trading über. Weitergehende Eigentumsvorbehalte des Lieferanten sind ausgeschlossen.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Mühlhausen / Thüringen.

Stand: aktualisierte Fassung 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verkauf
der ES Metall Trading & Recycling
(nachfolgend „ES Metall Trading“)

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ES Metall Trading erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Verkauf).
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn ES Metall Trading die Lieferung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von ES Metall Trading ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von ES Metall Trading sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen, Annahmeerklärungen, Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder textförmlichen Bestätigung durch ES Metall Trading.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, ist ES Metall Trading berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder – nach fruchtlosem Fristablauf – vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Analysen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

§ 3 Beschaffenheit der Ware / Sekundärrohstoff

Schrott, Recyclingmaterialien, NE-Metalle, Sondermetalle und vergleichbare Stoffe sind Sekundärrohstoffe.
Die Sortierung erfolgt nach optischen, herkunftsbezogenen und branchenüblichen Kriterien. Eine Garantie für Sorte, Zusammensetzung, Legierungsreinheit oder Qualität wird nicht übernommen, soweit diese technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.
Weitergehende Qualitäts- oder Verwendungszusagen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Markt-, Transport- und Frachttarifen. Erhöhen sich öffentliche Abgaben, Zölle oder Frachten, ist ES Metall Trading berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
Bei frachtfreier Lieferung gilt der vereinbarte Preis nur bei unbehinderter normaler Transportmöglichkeit.

Umsatzsteuer / Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG Anwendung findet.
In Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird keine Umsatzsteuer berechnet. Der Käufer ist in diesen Fällen verpflichtet, die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG selbst anzumelden und abzuführen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
ES Metall Trading ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlicher Maßnahmen, Rohstoff- oder Transportengpässen befreien ES Metall Trading für deren Dauer von der Leistungspflicht.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Gefahrübergang und Versand

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Verpackungen werden – mit Ausnahme von Paletten – nicht zurückgenommen. Der Käufer ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet.

§ 7 Gewichts- und Mengenermittlung

Maßgeblich für Gewichte und Mengen sind die von ES Metall Trading oder deren Beauftragten festgestellten Werte.
Dem Käufer bleibt eine eigene Gewichts- oder Mengenermittlung auf eigene Kosten unbenommen, sofern diese unverzüglich und vor Weiterverarbeitung erfolgt.

§ 8 Mängelansprüche

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigter Mängelrüge ist ES Metall Trading nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Sicherungszession

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von ES Metall Trading.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für ES Metall Trading als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt ES Metall Trading Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung an ES Metall Trading ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange kein Zahlungsverzug besteht.
Bei Zahlungsverzug ist ES Metall Trading berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu verwerten. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt hierin nicht.

§ 10 Zahlung

Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – sofort und ohne Abzug fällig.
Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn ES Metall Trading über den Betrag verfügen kann.
Bei Zahlungsverzug ist ES Metall Trading berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 12 Haftung

ES Metall Trading haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist Mühlhausen / Thüringen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: aktualisierte Fassung 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Privatkunden (Ankauf)

§ 1 Geltungsbereich Privatkunden

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend und ausschließlich für natürliche Personen, die nicht als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln (nachfolgend „Privatkunden“).
Für Privatkunden gelten im Übrigen die AGB Ankauf (Einkauf) der ES Metall Trading & Recycling, soweit diese nicht ausdrücklich durch die nachfolgenden Regelungen ergänzt oder abweichend geregelt werden.
Privatkunden sind verpflichtet, wahrheitsgemäß anzugeben, ob sie als Unternehmer oder als Privatperson handeln. Falschangaben gehen zu Lasten des Einlieferers.

§ 2 Vertragsschluss mit Privatkunden

Ein Vertrag mit einem Privatkunden kommt zustande durch:
• tatsächliche Anlieferung oder Einsendung der Ware und
• Annahme, Sortierung oder Verarbeitung durch ES Metall Trading & Recycling.

Angaben des Privatkunden zu Art, Sorte, Gewicht oder Zusammensetzung der Ware stellen unverbindliche Selbstauskünfte dar.
Maßgeblich für die Abrechnung ist ausschließlich die tatsächlich eingegangene Ware, deren Sortierung, Analyse und Bewertung durch ES Metall Trading & Recycling.

§ 3 Abrechnung und Gutschriftverfahren

Die Abrechnung gegenüber Privatkunden erfolgt ausschließlich im Gutschriftverfahren.
Der Abrechnungsbetrag wird nach abschließender Sortierung, Analyse und Bewertung ermittelt und dem Privatkunden in Form einer Gutschrift mitgeteilt.
Eine Auszahlung erfolgt unbar per Überweisung auf das vom Privatkunden angegebene Bankkonto.

§ 4 Umsatzsteuer – Kein Reverse-Charge bei Privatkunden

Bei Privatkunden findet das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG keine Anwendung.
Sofern umsatzsteuerpflichtige Leistungen vorliegen, wird die Umsatzsteuer von ES Metall Trading & Recycling nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Der Privatkunde ist nicht Steuerschuldner der Umsatzsteuer im Sinne des § 13b UStG.

§ 5 Identitäts- und Herkunftsnachweis (Pflicht)

ES Metall Trading & Recycling ist berechtigt und verpflichtet, vor Auszahlung:
• die Identität des Privatkunden zu überprüfen und
• einen Nachweis über die rechtmäßige Herkunft der Ware zu verlangen.
Hierzu kann insbesondere die Vorlage folgender Unterlagen verlangt werden:
• Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
• vollständig ausgefüllter Warenbegleitschein / Versandetikett
• ergänzende Herkunftserklärungen
Ohne vollständige Identitäts- und Herkunftsprüfung erfolgt keine Auszahlung.

§ 6 Warenbegleitschein / Versandetikett

Privatkunden sind verpflichtet, jeder Lieferung einen vollständig ausgefüllten Warenbegleitschein beizufügen.
Wurde die Ware ohne Warenbegleitschein eingesendet, ist dieser nachträglich auszufüllen und zu übermitteln.
Fehlende oder unvollständige Angaben können zu:
• Verzögerungen der Abrechnung
• Zurückhaltung der Auszahlung
• Rückforderung der Ware
führen.

§ 7 Sortierbericht und Einwendungen

Nach Abschluss der Sortierung und Analyse erhält der Privatkunde einen Sortierbericht in Textform (z. B. per E-Mail).
Einwendungen gegen den Sortierbericht sind innerhalb von 48 Stunden nach Zugang in Textform mitzuteilen.
Erfolgt der Zugang außerhalb üblicher Geschäftszeiten, an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen, gilt der Sortierbericht erst am nächsten Werktag als zugegangen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt der Sortierbericht als stillschweigend akzeptiert und verbindlich.

§ 8 Marktpreise und zeitliche Bindung

Die Bewertung der gelieferten Ware erfolgt auf Basis tagesaktueller Markt- und Metallpreise.
Metallpreise unterliegen erheblichen Schwankungen. ES Metall Trading & Recycling ist nicht verpflichtet, Preise unbegrenzt offen zu halten.
Verzögerungen durch fehlende Unterlagen, Identitätsnachweise oder Rückfragen können zu Preisänderungen führen.

§ 9 Rückforderung der Ware / Aufwandsersatz

Verlangt der Privatkunde nach Anlieferung die Rückgabe der Ware oder weicht die Ware wesentlich von den gemachten Angaben ab, ist ES Metall Trading & Recycling berechtigt, Aufwandsersatz zu verlangen.
Der Aufwandsersatz umfasst insbesondere:
• Annahme, Verwiegung, Lagerung
• Sortierung, Handling, Aufarbeitung
• Probenahme und Analytik
• Dokumentation und Sicherheitsmaßnahmen
Die Rückgabe erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich des Aufwandsersatzes. Versand- und Verpackungskosten trägt der Privatkunde.

§ 10 Eigentumserklärung des Privatkunden

Mit der Einlieferung erklärt der Privatkunde ausdrücklich, dass:
• die Ware sein rechtmäßiges Eigentum ist,
• die Ware frei von Rechten Dritter ist,
• die Ware nicht aus einer rechtswidrigen Handlung stammt.

§ 11 Ausschluss des Widerrufsrechts

Soweit gesetzlich zulässig, besteht kein Widerrufsrecht, da es sich bei dem Ankauf von Schrott- und Recyclingmaterialien um preisabhängige Waren handelt, deren Wert starken Marktschwankungen unterliegt und die nach Anlieferung einer Sortierung und Analyse unterzogen werden.

§ 12 Haftung

ES Metall Trading & Recycling haftet gegenüber Privatkunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Wertänderungen aufgrund von Marktpreisschwankungen ist ausgeschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieses Abschnitts unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: aktualisierte Fassung 2025

Zusatzabschnitt – Verkauf von Metallen in Produktqualität (regelbesteuerte Lieferungen)

§ X Metalle in Produktqualität – Abgrenzung zu Schrott und Recyclingmaterial

Abweichend von den Regelungen für Schrott-, Alt- und Recyclingmaterialien gelten die nachfolgenden Bestimmungen für den Verkauf von Metallen in Produktqualität, die nicht unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG fallen.
Metalle gelten ausschließlich dann als Produkte im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, wenn sie kumulativ sämtliche der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

a) Definierte chemische Zusammensetzung oder Reinheit
Das Metall weist eine technisch, chemisch oder handelsüblich definierte Zusammensetzung oder einen angegebenen Mindest-Reinheitsgrad auf. Eine bloße optische Sortierung oder Schätzung genügt nicht.

b) Standardisierte, gezielt hergestellte Produktform
Das Metall liegt in einer verkehrsfähigen, gezielt hergestellten und handelsüblichen Form vor, insbesondere als Kathode, Barren, Halbzeug, Platte, Blech, Stab, Draht, Granulat oder Pulver.
Nicht als Produkt gelten insbesondere Bruchstücke, Gussreste, Umschmelzmaterial, unspezifizierte Metallkörper oder vergleichbare Formen.

c) Dokumentierte Produktqualität
Die Produktqualität ist durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar belegbar, insbesondere durch Analyseberichte, Spezifikationen, Zertifikate, Chargenkennzeichnungen oder gleichwertige Nachweise.

d) Zweckbestimmung als Ware
Das Metall ist objektiv zur Nutzung, Weiterverarbeitung, industriellen Anwendung, Forschung oder zum Handel bestimmt und nicht primär zur stofflichen Rückgewinnung des Metallgehalts vorgesehen.

Metalle, die eines oder mehrere der vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, gelten unabhängig von Metallgehalt, Reinheitsangaben oder äußerer Erscheinung als Schrott- oder Recyclingmaterial.

§ X+1 Umsatzsteuerliche Behandlung von Produktlieferungen

Bei Lieferungen von Metallen in Produktqualität gemäß § X findet das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG keine Anwendung.
Die Lieferung unterliegt der regelmäßigen Umsatzbesteuerung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine gesetzliche Steuerbefreiung greift.
Die Umsatzsteuer wird von ES Metall Trading & Recycling ordnungsgemäß ausgewiesen und abgeführt.
Der Käufer ist nicht Steuerschuldner der Umsatzsteuer im Sinne des § 13b UStG.

§ X+2 Entscheidungs- und Abgrenzungsbefugnis

Die Einordnung einer Ware als Produkt oder als Schrott- bzw. Recyclingmaterial erfolgt abschließend durch ES Metall Trading & Recycling anhand der objektiven Kriterien dieser Geschäftsbedingungen.
Bestehen Zweifel an der steuerlichen Einordnung, ist ES Metall Trading & Recycling berechtigt, die Lieferung bis zur abschließenden Klärung vorsorglich als regelbesteuerte Produktlieferung zu behandeln.

§ X+3 Vorrang dieser Regelung

Die Bestimmungen dieses Zusatzabschnitts gehen den allgemeinen Regelungen der AGB Verkauf vor, soweit sie die umsatzsteuerliche Behandlung von Metallen in Produktqualität betreffen.

Zusatzabschnitt – Verkauf von Metallen zu Anlage- und Investmentzwecken

§ Y Gegenstand des Investmentmetallverkaufs

ES Metall Trading & Recycling verkauft Metalle auch zu Anlage- und Investmentzwecken an Unternehmer und Privatkunden.
Als Investmentmetalle gelten Metalle, die nicht zur Weiterverarbeitung, sondern zur Wertanlage oder Vermögenssicherung erworben werden, insbesondere in Form von:
• Barren
• Münzen
• standardisierten Anlage- oder Handelsformen

Maßgeblich für die Einordnung als Investmentmetall ist die objektive Zweckbestimmung als Wertanlage, unabhängig von Reinheit, Metallart oder äußerer Form.

§ Y+1 Keine Anlage- oder Finanzberatung

Der Verkauf von Investmentmetallen erfolgt ausschließlich als Warenverkauf.
ES Metall Trading & Recycling erbringt keine Anlage-, Steuer- oder Finanzberatung.
Aussagen zu Marktpreisen, Kursentwicklungen oder Wertentwicklungen stellen keine Prognosen, Empfehlungen oder Garantien dar.
Der Käufer trifft seine Investitionsentscheidung eigenverantwortlich.

§ Y+2 Preise, Marktpreise und Kursschwankungen

Die Preise für Investmentmetalle orientieren sich an aktuellen Markt-, Börsen- und Spotpreisen sowie an Aufgeldern für Prägung, Herstellung, Logistik und Verfügbarkeit.
Metallpreise unterliegen teilweise erheblichen Schwankungen.

Eine Haftung für Wertverluste, Kursänderungen oder entgangene Gewinne ist ausgeschlossen.
Preisfixierungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ Y+3 Umsatzsteuerliche Behandlung von Investmentmetallen

Der Verkauf von Investmentmetallen unterliegt der gesetzlichen Umsatzbesteuerung, sofern keine gesetzliche Steuerbefreiung greift.
Das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG findet keine Anwendung.
Bei steuerbefreiten Lieferungen (z. B. Anlagegold gemäß § 25c UStG) erfolgt der Verkauf umsatzsteuerfrei unter ausdrücklichem Hinweis auf die gesetzliche Grundlage.

§ Y+4 Lieferung, Rücktritt und Rücknahme

Mit Ausführung der Lieferung gilt der Kauf als endgültig abgeschlossen.
Ein Rücktritt oder eine Rücknahme aufgrund von Markt- oder Preisänderungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Sonderregelungen für Verbraucher bleiben unberührt, sofern zwingend anwendbar.

§ Y+5 Eigentum und Gefahrübergang

Das Eigentum an Investmentmetallen geht erst mit vollständiger Zahlung auf den Käufer über.
Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe an den Käufer oder den Transportdienstleister.

§ Y+6 Vorrang dieser Regelung

Die Regelungen dieses Abschnitts gehen bei Verkäufen von Investmentmetallen den allgemeinen Bestimmungen der AGB vor, soweit sie Anlage-, Steuer- oder Haftungsfragen betreffen.

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